abelsmann Hygiene
Your cart

Your cart is empty.

Geben Sie mindestens 2 Zeichen ein, um zu suchen.

Rezept einlösen

Inkontinenz-Versorgung
auf Rezept.

Mit ärztlicher Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten – wir kümmern uns um den Rest. Diskret, zuverlässig und direkt zu Ihnen nach Hause.

So einfach lösen Sie Ihr Rezept ein

Hat Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung für Inkontinenz-Materialien ausgestellt, können Sie diese ganz bequem von zu Hause aus einlösen. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine Liste der zugelassenen Anbieter zur Verfügung – aus dieser wählen Sie nach einer ausführlichen Beratung den passenden Versorger aus.

Dieser Anbieter wird zu Ihrem festen Ansprechpartner und Lieferanten. So erhalten Sie genau die Produkte, die Sie brauchen – mit zuverlässiger, regelmäßiger Lieferung und ohne organisatorischen Aufwand.

Schritt für Schritt

Sie fragen sich, wie das geht? Ganz einfach!

Von der Beratung bis zur ersten Lieferung begleiten wir Sie persönlich – unkompliziert und ohne Papierkram für Sie.

Abrechnung inklusive

Direkt mit Ihrer Kasse – kein Aufwand für Sie.

Sobald Sie die Liste der zugelassenen Anbieter erhalten haben, kontaktieren Sie einen oder mehrere davon, schildern Ihr Anliegen und lassen sich beraten. Sie bekommen passende Produktvorschläge, aus denen Sie frei wählen.

Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernimmt der Anbieter direkt – darum müssen Sie sich nicht kümmern.

Privatversicherte wenden sich für die Details bitte direkt an ihre Krankenkasse, da hier ein etwas anderes Verfahren gilt.

Sind die administrativen Schritte geklärt, startet die Lieferung zu Ihnen nach Hause. Ist Ihre Verordnung befristet, kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Arzt für eine Folgeverordnung – das ist in der Regel reine Formsache und verhindert einen Lieferstopp.

Kostenübernahme

Was übernimmt meine Krankenkasse?

Bei medizinischer Notwendigkeit tragen die gesetzlichen Kassen den Großteil der Kosten. Ihr Eigenanteil ist gesetzlich gedeckelt.

Ihr Eigenanteil
max. 10 € / Monat

10 % der Kosten – außer bei Zuzahlungsbefreiung.

Anspruch ab
100 ml / 4 Std.

Urinverlust gemäß Sozialgesetzbuch.

Inkontinenzprodukte werden teilweise oder vollständig von der Krankenkasse übernommen, wenn eine mittel- bis schwergradige Inkontinenz oder eine entsprechende Grunderkrankung vorliegt.

Nach dem Sozialgesetzbuch haben Sie Anspruch auf die Leistung, wenn Sie mehr als 100 ml Urin in weniger als vier Stunden verlieren. Inkontinenzprodukte gelten als Verbrauchsmittel. In der Regel tragen Sie 10 % der Kosten selbst – höchstens jedoch 10 € pro Monat, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Produkt über die Basisversorgung hinaus, können Zusatzkosten anfallen. Da Produkte und Preise je nach Anbieter variieren, lohnt sich eine ausführliche Beratung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich Produktbezeichnung, Stückzahl und Größe direkt auf dem Rezept vermerken – so erhalten Sie eher genau das gewünschte Produkt. Am besten testen Sie vorab verschiedene Marken, bevor das Rezept ausgestellt wird.

Schritt für Schritt

Der Ablauf auf einen Blick

01

Ihr Arzt stellt ein Rezept für aufsaugende Inkontinenzartikel aus – z. B. Einlagen, Pants, Vorlagen oder Windeln.

02

Sie reichen das Rezept bei einem Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ein – etwa einer Apotheke oder einem Sanitätshaus.

03

Sie erhalten eine Liste der Zulieferer und wählen nach ausführlicher Beratung Ihren Favoriten aus.

04

Sind alle relevanten Daten aufgenommen, beginnt die Lieferung – bequem zu Ihnen nach Hause.

Rufen Sie uns gerne an!
Wir helfen Ihnen mit Ihrem Rezept.

Unser Team beantwortet Ihre Fragen rund um Verordnung, Kostenübernahme und Bestellung – freundlich, diskret und persönlich.

Telefonische Beratung
0521 54383172

Mo–Fr: 09:00–13:00 Uhr

E-Mail schreiben